„Je mehr Menschen am Arbeitsplatz mit Kollegen mit Handicaps konfrontiert werden, desto einfacher wird das Miteinander in der Gesellschaft.“

Meist haben wir im Kopf, was Menschen mit Behinderungen gerade alles nicht können. Dabei zeigen viele Best-Practice-Beispiele, dass im Gastgewerbe längst der überfällige Perspektivenwechsel Einzug gehalten hat. Und wir stellen fest, wie sich alle Mitarbeiter positiv zu mehr Offenheit und Toleranz auch untereinander verändert.

Immer mehr Unternehmer, - anfänglich oft diejenigen, die öffentlichen Einrichtungen bewirten – erkennen, welche Chancen die Inklusion im Arbeitsleben bringt. Deshalb integrieren sie für klar abgesteckte Aufgaben Menschen mit Handicap in ihren Betrieb und arbeiten hier eng mit Einrichtungen vor Ort zusammen.

Informationen bezüglich geeigneter Einrichtungen erhalten Sie auch bei der LAG Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten www.wfbm-bayern.de

Immer mehr Arbeitgeber und Personalverantwortliche ergreifen die Gelegenheit und stellen Menschen mit Behinderung ein. Lassen auch Sie sich von unseren Erfolgsgeschichten inspirieren. Es lohnt sich!

Beispiele für Inklusion - Sonntagsbrunch im Bayerischen Landtag ausgerichtet von Menschen mit Handicap

Das Team des Sonntagscafés wird tatkräftig unterstützt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Münchner Lebenshilfe Werkstatt GmbH. Diese bietet 550 Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung einen Arbeitsplatz.

Landtagsgaststätte im Bayerischen Landtag

Kunst-Werk-Küche, München

IWL Catering und Gastronomie

Hotels berichten von guten Erfahrungen mit taubstummen Mitarbeitern, die auf der Etage im Hausdamenbereich tätig sind. Hier ist zu beachten, dass die Mitarbeiter mit einer entsprechenden Hinweiskarte in mehreren Sprachen Gästen über Ihr Handicap informieren können.

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.