Bezahlung von Praktikanten

Grundsätzlich werden Praktikanten beim Thema Mindestlohn Arbeitnehmern gleichgestellt. Praktikanten haben also einen Anspruch auf Zahlung von 9,82 € pro Arbeitsstunde bzw. die gültige Mindeststundenvergütung.

Achtung:

ab 1.7.2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45€

ab 1.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 €

Ausnahme: Praktika bis zu 3 Monaten

Jedoch können Praktika mit einer Länge von maximal drei Monaten von der Mindestlohnpflicht ausgeschlossen werden, wenn sie zur Orientierung für Ausbildung, Fachorientierung oder Studium dienen.

Überschreitet dieses Praktikum die 3-Monatsdauer, unterliegt die gesamte Zeit dem Mindestlohn.

Zur einfachen Feststellung, ob ein Arbeits- bzw. Praktikumsverhältnis der Mindestlohn-Regelung unterliegt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen praktischen Mindestlohn-Klickpfad eingerichtet.

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen hierzu Ihre zuständige DEHOGA Bayern Bezirksgeschäftsstelle.

Pflichtpraktika von Universitäten

Als einzige Ausnahme, also befreit von den Vorgaben des Mindestlohns und der „3-Monatsregelung“, sind Pflichtpraktika, die als Bestandteil einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung oder der jeweils relevanten Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch verpflichtende Vorpraktika zur Aufnahme eines Studiums sowie obligatorische Praktika in dualen Studiengängen. 

Das bedeutet:

Nur Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn befreit:

(Quelle: § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG; Der Mindestlohn für Studierende, § 2 i. V. m. § 6, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: Februar 2018)

Anwendung findet hier der Entgelttarifvertrag des bayerischen Gastgewerbes für Praktikanten – Stand 1.5.2018

§ 7 Abs. 3 „Praktikanten erhalten ab dem 1. Juni 2018 eine monatliche Bruttovergütung von mindestens 990,00 und ab dem 1. Mai 2019 von mindestens 1.010,00.“ 

Bei sonstigen Praktika und Ferienjobs, die länger als 3 Monate dauern, gilt ab dem ersten Tag der ortsübliche Mindestlohn. 

Bitte bestehen Sie auf eine kurze Erklärung der jeweiligen Hochschule, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Hochschulordnung handelt.

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen hierzu Ihre zuständige DEHOGA Bayern Bezirksgeschäftsstelle.

Diese Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.