Als Drittländer bzw. Drittstaaten gelten alle Länder, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Bürger aus Drittländern benötigen zwingend ein Arbeitsvisa, um in Deutschland beschäftigt werden zu können.

Dagegen dürfen Bürger aus EU-Staaten inkl. Island, Liechtenstein und Norwegen ohne Visa in Deutschland arbeiten - jedoch mit vorheriger Anmeldung bei der Ausländerbehörde.

Für Bürger aus Drittländern war bis zum 1. März 2020 ein Arbeitsvisum sowie eine Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit im deutschen Gastgewerbe nicht möglich. Die einzige Ausnahme waren bislang Akademiker und Spezialitätenköche.

Seit dem 1. März 2020 ermöglicht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern.

Nun hat am 29. März 2023 hat die Bundesregierung zudem den Referentenentwürfen zur Fachkräfteeinwanderung mit einigen wenigen Änderungen zugestimmt. Für die Unternehmen der Gastronomie und Hotellerie wird es nach dieser Reform mehr Möglichkeiten geben, Mitarbeiter aus Drittstaaten einzustellen, als bisher.

Hoteliers und Gastronomen haben verständlicherweise viele Fragen, was ihren Betrieben die geplante Reform konkret bringt. In einem umfangreichen FAQ-Katalog greifen wir diese Fragen auf und geben klare Antworten. Wie hilft die Reform bei der Gewinnung von Hilfskräften für die Saison? Was muss ich als Betrieb beachten, wenn ich einen Bewerber mit einer sog. Chancenkarte beschäftigen will? Welchen Vorteil bietet mir als Betrieb die neue Anerkennungspartnerschaft? Unter welchen Voraussetzungen dürfen zukünftig ausländische Studierende in Deutschland einen Nebenjob oder eine Ferienbeschäftigung ausüben?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie ab sofort auf der Webseite des DEHOGA Bundesverbands.

Die FAQ werden an die zukünftige politische Entwicklung angepasst und um Ihre zusätzlichen Fragen erweitert. Die Regelungen des Gesetzentwurfs sollen in mehreren Staffeln in Kraft treten. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.

Für ein beschleunigtes Fachkräfte-Einwanderungs-Verfahren ist eine weitere Anlaufstelle ist die zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Nürnberg:

Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Regierung von Mittelfranken


Hotline: +49 (0)911 2352-211
E-Mail: Fachkraefteeinwanderung@​reg-mfr.bayern.de
Internet: www.fachkraefte.einwanderung.bayern.de

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.