Traditionell sind internationale Mitarbeiter in Hotellerie und Gastgewerbe ein wichtiger Teil jedes Teams, denn sie sprechen die Sprachen unserer internationalen Gäste. Über 30% unserer Mitarbeiter kommen aus rund 150 Ländern der Welt.

Internationale Mitarbeiter sind nicht nur wertvolle Fach- und Arbeitskräfte, sondern sie tragen mit ihrem kulturellen Hintergrund zu der Vielfältigkeit unserer Branche bei. Die bunte Vielfalt an Sichtweisen steigert die Kreativität und Produktivität in Ihrem Betrieb. International und weltoffen zu sein, stärkt ein positives Image nach innen und außen.

Tipps zur Beurteilung/ Einschätzung von ausländischen Bewerbern

Die Bewerbungen von jungen Menschen aus aller Welt, die eine Ausbildung im bayerischen Gastgewerbe absolvieren wollen, haben sich nicht zuletzt auf Grund einiger Projekte des DEHOGA Bayern massiv verstärkt. So erfreulich das grundsätzlich ist, so wichtig ist dennoch der professionelle Umgang mit diesen Bewerbungen. Hier finden Sie hilfreiche Tipps zur Beurteilung und Einschätzung von Bewerbungen von Mitarbeitern/Auszubildenden aus dem Ausland.

Achtung!

Bei der Anwerbung und Einstellung von Auszubildenden und Mitarbeitern aus Europa und den so genannten Drittländern sind jedoch gesetzliche Vorgaben zu beachten:

Ansprechende Unterkunft

Bei der Einstellung von Mitarbeitern aus dem Ausland ist dringend zu beachten, dass zumindest für die Anfangszeit eine entsprechende - was Preis und Ausstattung betrifft - Unterkunft vom Arbeitgeber zu stellen ist. Denn es ist für die neuen Mitarbeitern unmöglich, die in Deutschland üblichen Kautionen und Anschaffungen in der Anfangszeit zu stemmen. 

Kümmerer/Pate

Es empfiehlt sich zudem, Mitarbeitern aus dem Ausland in den ersten beiden Monaten einen Kollegen/ Paten zur Seite zu stellen. Auch für bürokratische Vorgänge wie die Anmeldung beim Landratsamt, Eröffnung eines Kontos, Handy, Krankenkasse etc., macht es Sinn, eine Art „Kümmerer“ vorzusehen, um dem neuen Mitarbeiter das Einleben zu erleichtern. 

Europäische Mitarbeiter

Westbalkan Länder - Erleichterte Arbeitserlaubnis

Drittländer & Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Aktuelle Kooperationen & Tipps

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.