Arbeitserlaubnis ohne Visum - Arbeitserlaubnis-EU in Deutschland beantragen

Die Bürger aller europäischer sowie folgender Länder haben eine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können daher ohne Visum in Deutschland arbeiten. Die Arbeitserlaubnis-EU muss jedoch vor dem ersten Arbeitstag eingeholt werden. Auch für die Einreise besteht keine Visumspflicht.

  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Malta
  • Zypern

Nachstehend finden Sie die Schritte zur Anwerbung europäischer Mitarbeiter/Auszubildender sowie die entsprechenden Charts, wie Sie bei Ihrer Arbeitsagentur über das EURES-Portal vorgehen können. Gerne können Sie auch direkt im Portal von EURES auf Bewerbersuche gehen.

Nutzen Sie darüber hinaus bei einer direkten Anwerbung ohne das EURES-Portal nachfolgenden Fragebogen.

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.