Seit 1.11.2015 erhalten Staatsangehörige von folgenden Ländern Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang.

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Bürger dieser Länder können unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Sie benötigen im Vorfeld jedoch ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen ist. Bei einigen Deutschen Botschaften kommt es auf Grund des hohen Antragsaufkommens aktuell (Stand 2019) zu längeren Wartezeiten, die bis zu 9 Monaten dauern können. Bitte senden Sie daher den Arbeitsvertrag mit zeitlichem Vorlauf ab.

Voraussetzung ist

  • ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot
  • die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Vorrangprüfung)
  • Gleiche Beschäftigungsbedingungen wie für inländische Arbeitnehmer, d.h. tarifliches bzw. ortübliches Gehalt (Ausnahme Pflichtpraktika / Schulische Praktika bis drei Monate)

Nutzen Sie für eine Anwerbung von Mitarbeitern aus Drittländern den beigefügten Fragebogen

Sonstige Drittländer

Bislang war ein Arbeitsvisum sowie eine Arbeitserlaubnis für Bürger aus Drittländern für eine Tätigkeit im deutschen Gastgewerbe nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme waren bislang Akademiker und Spezialitätenköche.


Jedoch eröffnet nun seit 1.3.2020 das neue FachkräfteEinwanderungsgesetz die Möglichkeit, dass gastgewerbliche Fachkräfte mit einer fundierten Ausbildung in Deutschland arbeiten dürfen.

Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Regierung von Mittelfranken


Hotline: +49 (0)911 2352-211
E-Mail: Fachkraefteeinwanderung@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.fachkraefte.einwanderung.bayern.de

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.