Hotels und Gastronomiebetriebe haben als Gäste Firmen und Vereine aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Von diesen werden Sie immer wieder um Spenden gebeten. Einige gastgewerbliche Unternehmen entscheiden sich aus diesem Grund, ein einziges soziales Projekt zu unterstützen. Alle anderen Anfragen können sie dann mit gutem Gewissen und Hinweis auf dieses soziale Projekt ablehnen.

Bei den sozialen Projekten empfiehlt sich entweder im Vorfeld mit den Mitarbeiter ein Projekt auszuwählen, zu dem möglicherweise sogar ein persönlicher Bezug besteht.

Darüber hinaus kann es für ein Unternehmen menschlich unendlich wertvoll sein, auch Mitarbeiter mit leichten Einschränkungen einzustellen. Sie werden schon bald feststellen, dass Mitarbeiter mit Einschränkungen nicht nur beliebt sind, sondern auch das soziale Klima in Ihrem Unternehmen positiv beeinflussen. Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme beispielsweise zu einer Behindertenwerkstatt in Ihrer Nähe, wo Taubstumme, geistig eingeschränkte oder auch lernschwache Menschen gefördert werden.

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.