Oft zweifeln Studenten an ihrer Entscheidung, ein Studium zu absolvieren oder haben sich sogar bereits exmatrikuliert, also vom Studium abgemeldet. Sie möchten nun doch lieber etwas Praktisches lernen und direkt in die Berufswelt einsteigen.
Hotels und Gastronomiebetriebe können die Möglichkeit sehr gut nutzen, diesen Studienaussteigern eine verkürzte Ausbildung, eventuell sogar mit anschließendem Managementtraining, anzubieten.
Wenn Sie Studienaussteiger einstellen wollen, ist es sinnvoll, unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern, Studiengang Tourismus, zu kontaktieren und Ihre Stellenanzeigen für Studienaussteiger zuzusenden.
Nehmen Sie auch Kontakt mit Ihrer regionalen Koordinierungsstelle für Studienaussteiger auf, um sich als engagierter Ausbilder bzw. Arbeitgeber für Studienaussteiger zu empfehlen.
Alle bayerischen Industrie- und Handelskammern informieren ebenfalls über das Thema Studienabbrecher, wie hier auszugsweise nachstehende Beispiele zeigen:
Studienabbrecher - IHK für München und Oberbayern
Flyer Studienaussteiger IHK Nürnberg
Verknüpfung Aus- und Weiterbildung |
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Ziel | Berufsausbildung + Management Training + evtl. Weiterbildung |
Voraussetzungen für Ausbildung + Management-Training | Mindestens 2 Semester und 30 ECTS-Punkte |
Duale Berufsausbildung in Hotellerie und Gastronomie 18 Monate / bzw. 24 Monate
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Bei einem abgebrochenen Studium mit inhaltlichem Bezug zu den gastgewerblichen Ausbildungsberufen*: Mit einem abgebrochenen Studium ohne inhaltlichem Bezug zu den gastgewerblichen Ausbildungsberufen*: |
Anschließendes ManagementTraining 12 Monate | 6 Monate vor Abschlussprüfung der Berufsausbildung Vertrag für
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Evtl. anschließend Weiterbildung zum ‚Fachwirt im Gastgewerbe‘ | Alternativ: Mit mind. 2 Semester einschlägige Studium und 90 ECTS-Punkte und 1 Jahr Berufspraxis ist die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung „Fachwirt im Gastgewerbe“ auch ohne Berufsausbildung möglich. |
* Beinhaltet auch die weibliche Form
Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.