Optimaler Weise bietet ein Betrieb jedem Mitarbeiter grundsätzlich die Möglichkeit, 1-2 Tage im Jahr an einer Weiterbildung teilzunehmen. Dies kann ein Inhouse-Seminar oder auch die Teilnahme bei einem Bildungsträger wie der BTG Service GmbH sein. Für die Kosten und ausfallenden Arbeitszeiten bieten sich folgende Varianten an:

  • Betrieb zahlt Kosten der Weiterbildung und der Mitarbeiter bringt freie Zeit ein*
  • Betrieb und Arbeitnehmer teilen sich Kosten und Arbeitszeit für die Weiterbildung*
  • Betrieb zahlt Weiterbildung, Mitarbeiter nimmt unbezahlten Urlaub*
  • Der Betrieb zahlt die Weiterbildung und stellt den Mitarbeiter bei voller Bezahlung frei*

*Je nach Länge und Umfang der Weiterbildung besteht bei allen Mitarbeitern - außer Auszubildenden - die Möglichkeit, eine vertragliche Mindestbindung des Arbeitsvertrages auf eine bestimmte Zeit zu vereinbaren.

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.