Ein Praktikum ist oft der Einstieg für eine langfristige berufliche Tätigkeit in Ihrem Unternehmen. Die zeitliche Begrenzung eines Praktikums bietet für Unternehmer und Mitarbeiter nur Vorteile: Man lernt sich kennen, der Mitarbeiter kann langsam in den Betrieb hineinwachsen und diesen zudem entlasten. Bitte beachten Sie dringend bei der Bezahlung von Praktikanten die gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohns.
Bieten Sie aktiv Praktika, Ferienjobs, aber auch langfristige Positionen den nachstehenden deutschen Berufs- und Hotelfachschulen sowie Universitäten an. Diese finden Sie hier.
In vielen Ländern Europas, in Ländern des Westbalkan, der Baltischen Staaten sowie in Drittländern bieten Hotelfachschulen, Tourismusschulen sowie touristische Universitäten ihren StudentInnen Pflichtpraktika - teilweise sogar im Rahmen des Programmes Erasmus+, ein Förderprogramm der Europäischen Union - an.
§ Wir empfehlen die Bezahlung nach dem Entgelttarifvertrag des bayerischen Gastgewerbes für Praktikanten für ein in der Studien- oder Schulordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum bis zu drei Monaten:
§ 7 Abs. 3 „Praktikanten erhalten ab dem 1. August 2024 eine monatliche Bruttovergütung von mindestens 1.300,00 €, ab dem 1. April 2025 von mindestens 1.330,00 € und ab dem 1. August 2025 von mindestens 1.360,00 €. “
Bei sonstigen Praktika und Ferienjobs, die länger als 3 Monate dauern, gilt ab dem ersten Tag der ortsübliche Mindestlohn.
§ Freie Kost und Logis – Steuerliche Berücksichtigung des Sachbezugswertes
§ Festlegung der Praktikumsabteilungen (Küche, Service, Bankett, Rezeption)
§ Bereitstellung eines Paten für die ersten Wochen
§ Abholung vom nächstgelegenen Bahnhof
Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.