I. Arbeitserlaubnis ohne Visum – Arbeitserlaubnis EU wird in Deutschland beantragt

Die Bürger aller europäischer sowie folgender Länder haben eine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne Visum in Deutschland arbeiten. Die Arbeitserlaubnis-EU muss jedoch nach der Einreise unverzüglich eingeholt werden. Für die Einreise selbst besteht keine Visumspflicht

  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Malta
  • Zypern

II. Erleichterte Arbeitserlaubnis für Westbalkan Länder mit Visum

Seit 1.11.2015 erhalten Staatsangehörige von folgenden Ländern Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang. Sie können unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Sie benötigen im Vorfeld ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen ist. Bei einigen Deutschen Botschaftern kommt es auf Grund des hohen Antragsaufkommens aktuell (Stand 2019) zu längeren Wartezeiten, die bis zu 9 Monaten dauern können. Bitte der den Arbeitsvertrag sehr frühzeitig absenden.

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Voraussetzung ist

  • ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot und
  • die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Vorrangprüfung)
  • Gleiche Beschäftigungsbedingungen wie für inländische Arbeitnehmer, d.h. tarifliches bzw. ortübliches Gehalt bzw. bei Pflichtpraktika bzw. Schulische Praktika bis drei Monate Ausbildungsentgelt des 3. Ausbildungsjahres laut gültigen Tarifvertrag

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