Die Bürger aller europäischer sowie folgender Länder haben eine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne Visum in Deutschland arbeiten. Die Arbeitserlaubnis-EU muss jedoch nach der Einreise unverzüglich eingeholt werden. Für die Einreise selbst besteht keine Visumspflicht
Seit 1.11.2015 erhalten Staatsangehörige von folgenden Ländern Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang. Sie können unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Sie benötigen im Vorfeld ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen ist. Bei einigen Deutschen Botschaftern kommt es auf Grund des hohen Antragsaufkommens aktuell (Stand 2019) zu längeren Wartezeiten, die bis zu 9 Monaten dauern können. Bitte der den Arbeitsvertrag sehr frühzeitig absenden.
Voraussetzung ist
Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.