Steuerbefreite Sachbezüge

  • Private Telefon- und Internetnutzung
  • Handy und Laptop - Steuerfrei, wenn das Gerät offiziell dem Arbeitgeber gehört und lediglich die Privatnutzung erlaubt ist
  • Waren des Arbeitgebers - Rabatt-Freibetrag bis € 1.080 pro Mitarbeiter/Kalenderjahr
     - kann auch ein Abonnenten-Essen für Mitarbeiter sein - bitte Steuerberater fragen -
  • Prepaid Karte - Überweisung eines Betrages bis max. 44 Euro pro Monat. Bei Überschreitung des Betrags wird die gesamte Summe steuer- und sozialabgabenpflichtig. Es ist sicher zu stellen, dass für den Betrag nur Waren bezogen werden können und keine Auszahlung in Geld erfolgt.
  • Warengutscheine (z.B. Tankgutscheine) als Sachzuwendung bis zu einem Warenwert von € 44 pro Monat – nur einmal € 44 pro Mitarbeiter /Monat möglich.
  • Finanzierung einer Weiterbildung – nur Weiterbildungen, die im überwiegenden betrieblichen Interesse stehen, sind steuerfrei
  • Gesundheitsmanagement / Gesundheitsinitiative - Steuerfrei, wenn Mitarbeiter pro Jahr Kurse im Wert von bis zu 500 Euro wahrnehmen. Erst danach fallen Steuern und Sozialabgaben an – allerdings nur auf den Teil, der über dem Limit liegt.
    Wichtig: Die Kurse müssen Kriterien erfüllen, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen im „Leitfaden Prävention“ festgelegt hat. Diese sind auch steuerrechtlich verbindlich. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig eine Krankenkasse in ihre Planungen einbinden.
  • Betriebsveranstaltungen - Insgesamt dürfen pro Mitarbeiter max. € 110 für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr wie interne Weihnachtsfeier, Betriebsausflüge steuerfrei eingesetzt werden
  • Kindergartenzuschüsse
  • Geschenk für persönliche Anlässe für maximal € 60 pro Anlass (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit)

Steuerbegünstigte Sachbezüge

  • Fahrtkostenzuschuss zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Firmenwagen
  • Firmenfahrrad
  • Netz Card oder Freifahrten (Öffentliche Verkehrsmittel)
  • Kost und Logis
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Sonstige Leistungen

  • 13. Monatsgehalt
  • Urlaubsgeld
  • Arbeitgeberzuschuss für Vermögenswirksame Leistungen / Zuschuss für den Bausparvertrag 

Diese Angaben sind Empfehlungen Stand 2019 und ohne Gewähr. Bitte stimmen Sie jede Zuwendung an Ihre Mitarbeiter im Vorfeld hinsichtlich der Abzugsfähigkeit und Besteuerung mit Ihrem Steuerberater ab.

Weitere Informationen zu Sachleistungen finden Sie hier:

Alle Angaben des FachkräfteNavigators sind Empfehlungen, die nach besten Wissen ausgearbeitet wurden, jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater. Für Rückfragen, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge freuen wir uns auf Ihre Hinweise an berufsbildung@dehoga-bayern.de. Zur besseren Lesbarkeit wurde teils die weibliche, teil die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich bezieht dies immer beide Geschlechter ein.